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Allgemeinde Geschäftsbedingungen

Urlaub für den Hund

Marie Habermann, Neu Sagast 2, 16949 Putlitz Ortsteil Neu Sagast

 

Tel.:  0174 – 57 30 222

 

Email: Website: www.Urlaubfuerdenhund.de

 

Pensionsinhaber:  Marie Habermann, Neu Sagast 2, 16949 Putlitz Ortsteil Neu Sagast

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Urlaub für den Hund

 

1. Pensionsvertrag

Die Tierbesitzer haben die Möglichkeit eine Reservierung entweder telefonisch oder per Email vorzunehmen. Die Reservierung gilt als verbindlich für beide Seiten, sofern diese schriftlich durch die Hundepension bestätigt worden ist. Sollte der Tierbesitzer keine schriftliche Bestätigung wünschen oder die Reservierung erfolgt zu kurzfristig, gilt die mündliche Reservierungszusage der Hundepension als verbindlich für beide Seiten. In jedem Fall gilt der Vertrag als zustande gekommen mit der Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für das Tier. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 
2. Stornierung oder Rücktritt durch den Kunden

Ist eine verbindliche Reservierung gemäß Pos. 1 zustande gekommen, bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Hundepension zur Stornierung. Folgende Stornierungspauschalen werden dem Kunden berechnet:


Hundepension mit Übernachtung:

- bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn - kostenfrei

- zwischen dem 29. und einschließlich 10. Tag vor Betreuungsbeginn fallen 50% der Pensionskosten an

- zwischen dem 9. und einschließlich dem Vortag vor Betreuungsbeginn fallen 100% der Pensionskosten an

Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.  


2.1 Stornierung oder Rücktritt durch der Hundepension

Die Hundepension ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Diese Gründe können sein:

- höhere Gewalt, die die Unterbringung des Tieres unmöglich macht

- falsche Angaben des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des Tieres

Die Hundepension ist auch dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn das zu betreuende Tier am Tag des Betreuungsbeginns Krankheiten aufweist, die die anderen zu betreuenden Tiere gefährden würden. Die Hundepension wird dem Kunden unverzüglich vom Rücktritt in Kenntnis setzen. Für den Kunden entsteht kein Recht auf Schadenersatz.


3. Inhalt dieses Vertrages  

Inhalt, bzw. Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Haustieres.

Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Pension wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen.

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Pension gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Pension einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Die Hundepension gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund, während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.

Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.


4. Haftung

Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Die Betreuer der Hundepension verpflichten sich zur verantwortungsbewussten und sorgfältigen Betreuung des Tieres. Die Haftung ist auf eigenübliche Sorgfalt beschränkt, insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine lückenlose Überwachung des Tieres nicht zugesichert werden kann. Falls die Tierhalterhaftpflicht Schäden bei gewerblicher Betreuung ausschließt, haftet der Tiereigentümer privat, für die von seinem Tier verursachten Schäden. Dieses bezieht sich auch auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Sollte es während der Aufenthaltsdauer des Tieres in der Hundepension zu Schäden an Dritten (andere untergebrachte Tiere, Sachschäden auch außerhalb der Hundepension) kommen, stellt der Kunde die Hundepension frei von Regressansprüchen. Schadensabwicklungen erfolgen direkt zwischen Kunde und Geschädigtem. Für mitgebrachte Utensilien (Decken, Halsbänder, Leinen, Körbe ..usw) übernimmt die Hundepension keine Haftung. Für Schäden, die der zu betreuende Hund an der Einrichtung der Hundepension verursacht, haftet in vollem Umfang der Hundeeigentümer. Die Hundepension ist berechtigt entsprechende Informationen dem Geschädigten zur Verfügung zu stellen. Kommt es während des Tieraufenthaltes zu Beißattacken gegenüber den Tierpflegern, so ist die Hundepension berechtigt entsprechende Gegenmaßnahmen zum Schutz des Personals vorzunehmen. Sollte das anvertraute Tier einen Schaden während des Aufenthaltes in der Hundepension nehmen, so stellt der Kunde die Hundepension von Regressansprüchen jeglicher Art frei. Gehaftet wird für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Eigenverschulden des Personals, jedoch lediglich in Höhe des aktuellen Sachwertes des anvertrauten Tieres. Folgekosten jeglicher Art sind ausdrücklich von der Haftung ausgenommen. Bissverletzungen und Belegung heißer Hündinnen(die nicht vorher als läufig angemeldet worden sind) innerhalb der Gruppenauslaufzeiten sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Gehaftet wird für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung des Pflegepersonals.

Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 4.Haftung genannten Fälle erfasst.


5. Tierarztkosten/Tierheim

Sollte bei einem untergebrachten Hund während des Aufenthaltes der Befall von Endo- oder Ektoparasiten festgestellt werden, so erfolgt eine tierärztliche Behandlung auf Kosten des Eigentümers. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundeeigentümer übernommen.

Der Hundeeigentümer versichert, dass sein in Pension gegebener Hund vollständig grundimmunisiert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.

Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.


6. Läufigkeit

Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nur nach vorheriger Absprache aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dies der Pension verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
 

7.Preise

Der Anreisetag wird als voller Betreuungstag berechnet (unabhängig von der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit) Maßgeblich für die Höhe des berechneten Preise ist die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Preisliste. Bei vorzeitigem Abbruch der gebuchten Zeit, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung!
 

8. Zahlung

Die Pensionskosten sind bei Abgabe des Tieres fällig. Zusatzleistungen, die kundenseitig zunächst gebucht wurden und dann nicht mehr gewünscht werden, sind spätestens beim Einchecken deutlich zu erklären.
 

9. Leistung

Die Hundepension ist verpflichtet die gebuchte Unterbringung und Verpflegung des Tieres zu erbringen. Die Zusammenstellung der Spielgruppen und Auslaufgruppen unterliegt dem Ermessen der Betreuer. Sollte das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt aus der Hundepension abgeholt werden und es gibt auch keine anderweitige Vereinbarung über die Verlängerung des Aufenthaltes, ist die Hundepension ermächtigt, das Tier entweder anderweitig unterzubringen oder das Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation abzugeben. Alle entstehenden Kosten werden dem Kunden berechnet.


10. Öffnungszeiten

Hundepension:

Montag - Freitag von 10.00 - 18.00 Uhr, sowie nach Absprache
Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr
Sonntag geschlossen

 Auch in den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Absprache!


11. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu internen Zwecken gespeichert. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis für die Bearbeitung, Speicherung, Verwendung und Veröffentlichung von Foto-/ und Filmaufnahmen seines Tieres während des Aufenthaltes in der Hundepension. Verfügungen jeglicher Art wird der Kunde nicht veranlassen.

 

12. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Hundepension.


13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so betrifft dies nicht den Vertrag als Ganzes. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
 

Pensionsinhaber:  Marie Habermann, Neu Sagast 2, 16949 Putlitz Ortsteil Neu Sagast